Byteplant - Email Security and Email Address Validation
Institut für angewandte Software-Technologie
— ein Kompetenzbereich der Byteplant GmbH —
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IT-Gutachten und Sachverständigenaufträge

Als IT-Sachverständige erstellen wir Gutachten und Bewertungen im Gerichts- bzw. Privatauftrag.

TE

Dipl. - Inf.
Thomas Eisenbarth

Schwerpunkte:

  • IT-Projektmanagement, Bewertung und Sanierung von IT-Projekten
  • Beratung und Coaching zu Methoden, Prozessen und Werkzeugen der Software-Entwicklung
  • Bewertung und Analyse von Sourcecode, insbesondere Prüfung auf (GPL-)Lizenzverletzungen und Plagiate
  • Bewertung und Analyse von IT-Systemen und Arbeitsabläufen
  • Bewertung von Lasten- bzw. Pflichtenheften
  • Datenschutz und Datensicherheit
JH

Dr. - Ing.
Joachim Hönig

Schwerpunkte:

  • Bewertung und Analyse von Sourcecode
  • Bewertung und Analyse von IT-Systemen und Arbeitsabläufen
  • Automatisierte Datenanalyse und -auswertung
  • Fehleranalyse, Bewertung von Schäden und Behebungsmaßnahmen
  • Datensicherheit und Datenarchivierung
  • Ausfallsicherheit und Verfügbarkeit von Systemen der Datenverarbeitung

Gerne stehen wir Ihnen für ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung - nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Termin. Alle Anfragen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Gerichtsgutachten

Als gerichtlich bestellte IT-Sachverständige bei Rechtsstreitigkeiten im Rahmen der Zivilprozess- (ZPO) oder der Strafprozessordnung (StPO) werden wir tätig im Auftrag von Gerichten und erstellen Gutachten, die als Sachverständigenbeweis in Straf- oder Zivilverfahren verwendet werden. Die Abrechnung von Gerichtsgutachten erfolgt gemäß dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Privatgutachten (Parteiengutachten)

Privatsachverständigengutachten fallen entweder in den streitbaren oder den nicht streitbaren Bereich. Zu den nicht streitbaren Angelegenheiten gehören Gutachten zur Vorbereitung von Investitionsentscheidungen, die Bewertung vorhandener technischer Anlagen, Gutachten für Schadensregulierung sowie projektvorbereitende und projektbegleitende Gutachten bzw. Bewertungen.

Privatgutachten in streitbaren Angelegenheiten dienen der Tatsachenfeststellung und werden häufig zur Abschätzung der Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Auseinandersetzung verwendet. Privatgutachten in streitbaren Angelegenheiten können darüber hinaus auch als Parteiengutachten (als Parteienvortrag) in Zivilprozesse eingebracht werden.

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